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Wann darf eine Hausverwaltung herrenlose Fahrräder entfernen? Was das deutsche Recht wirklich sagt
Jede Hausverwaltung in Deutschland kennt das Problem. Der Fahrradkeller ist voll. Die Hälfte der Räder hat sich seit Monaten nicht bewegt. Manche rosten vor sich hin, manche haben platten Reifen, und einige gehören mit großer Wahrscheinlichkeit Mietern, die längst ausgezogen sind. Der Gedanke liegt nahe: Einfach wegräumen und Platz schaffen. Aber ist das rechtlich überhaupt zulässig? Die Antwort lautet ja, aber nur wenn dabei ein klar definierter Prozess eingehalten wird. Wer
vor 4 Tagen7 Min. Lesezeit
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